Kosten

Gesetzlich Versicherte
Ich verfüge über die Zulassung und Berechtigung mit allen gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Eine Zuzahlung Ihrerseits ist dabei nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Versichertenkarten. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Sprechstunden, probatorische Sitzungen beantragte Therapien. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Diagnose einer psychosen Erkrankung aus dem Leistungskataolg der Krankenkassen (entspr. ICD-10 Diagnoseschlüssel).


Privat Versicherte / Beihilfe
Die Kostenübernahme der privaten Krankenversicherungen und Beihilfe ist abhängig von Ihrem individuellen Vertrag als Versicherte/r. Psychotherapie ist im unterschiedlichen Maße abgedeckt. Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt grundsätzlich auf Basis der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).


Selbstzahler
Natürlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen. Auch hierfür ist die Grundlage die Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten: GOP